Wie bekomme ich die Erstattung?

Nach Abschluss des Präventionskurses  bekommst du von mir eine Teilnahmebescheinigung und einen Antrag auf Erstattung, in den Du nur noch deine persönlichen Daten eintragen brauchst. Beides zusammen reichst Du dann bei deiner Krankenkasse ein. Wenn Du bei einer teilnehmenden Krankenkasse versichert bist, können die Kurskosten im Rahmen der jeweils gültigen Satzungsregelung anteilig erstattet werden. Erfrage bitte die entsprechenden Regelungen bei Deiner Krankenkasse. Vorraussetzung für eine Erstattung ist meist auch die regelmäßige Teilnahme (an mind. 7 Terminen).

Welche Krankenkassen gehören dazu?

Die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V prüft durch die Zentrale Prüfstelle Prävention Präventionsangebote nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V.

Der Kooperationsgemeinschaft gehören alle Ersatzkassen mit Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK – Hanseatische Krankenkasse vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die Betriebskrankenkassen überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, die AOK Bayern, die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK NordWest, die AOK Niedersachsen, die AOK-Nordost, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, die AOK Hessen, die AOK Sachsen-Anhalt, die AOK Bremen/Bremerhaven, die IKK classic, die IKK Südwest, IKK gesund plus, die IKK Brandenburg und Berlin, die BIG direkt gesund, die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an.

Im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft erfolgt die fachlich fundierte Prüfung von Anbietern und Kursen nach einheitlichen Standards durch die Zentrale Prüfstelle Prävention betrieben durch die Team Gesundheit GmbH mit Sitz in Essen.