Gutachten

zur Vornamens- und Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG)

Das Prozedere

Das TSG regelt die amtliche Änderung des Vornamens und/oder des Personenstands (VÄ/PÄ) von trans* Personen. Seit 1981 kannn der Personenstand von “weiblich” zu “männlich” bzw. von “männlich” zu “weiblich” geändert werden. Seit 2020 ist für nicht-binäre Personen, die nicht intergeschlechtlich sind, zudem die Streichung des Geschlechtseintrags sowie eine Änderung zu “divers” nach TSG möglich (vgl. BGH XII ZB 383/19).

Es werden zwei Gutachen benötigt. Der Antrag zur Änderung wird entsprechend der Meldeanschrift beim zuständigen Gericht gestellt – in Berlin beim Amtsgericht Schöneberg. Bei geringem Einkommen kann mit dem Antrag  auch gleichzeitig Prozesskostenhilfe  beantragt werden. Dann übernimmt das Gericht ggf. die Kosten für das Verfahren. Ansonsten sind die Kosten für die Gutachten und das Verfahren selbst zu tragen. (Sie werden dann nach Antragseingang aufgefordert, die Kosten für das Verfahren und die Gutachten ans Gericht vorzustrecken. Den Restbetrag bekommen Sie ggf. rückerstattet.)

Es können zwei Wunsch-Gutachter*innen benannt werden. Wenn das Gericht dem Wunsch entspricht (und Sie mich vorgeschlagen haben), beauftragt es mich. Wenn Sie keine Prozesskostenhilfe beantragen, können Sie in Ihrem Antrag auch angeben, dass Sie mich selbst beauftragen möchten, was das Verfahren u. U. etwas beschleunigt. Bereits vorhandene Gutachten können mit dem Antrag eingereicht werden und eine Anerkennung dieser beantragt werden.

Kontaktieren Sie mich gern bevor Sie den Antag stellen um zu klären, ob ich zeitnah Kapazitäten habe.

Falls Sie weitere Fragen haben oder ein kurzes Telefonat zum Kennenlernen wünschen, hinterlassen Sie mir gern eine Nachricht mit Ihrer Tel. Nr. und Erreichbarkeit, ich rufe dann zurück.

“Für richterliche Entscheidungen über die Änderung des Vornamens und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit von Personen, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfinden, ist in Berlin ausschließlich das Amtsgericht Schöneberg zuständig. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg erstreckt sich auch auf Anträge von Deutschen, die im Ausland leben und in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz haben noch sich hier aufhalten.Dem schriftlichen Antrag sind beizufügen:

  1. eine Bescheinigung des Landeseinwohneramtes aus dem öffentlichen Melderegister, aus der hervorgeht, dass die Antragstellerin/der Antragsteller ihren/seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat (falls es sich nicht um einen ausländischen Wohnsitz handelt) und sie/er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  2. eine Kopie der Geburtsurkunde.”

(https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-schoeneberg/das-gericht/zustaendigkeiten/artikel.396735.php. letzter Zugriff: 07.06.2022)

        Den Antrag können auch Personen ohne deutschen Pass stellen (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 3 TSG), wenn sie

  • als Staatenlose oder heimatlose Ausländer*innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
  • als Asylberechtigte oder ausländische Geflüchtete ihren Wohnsitz im Inland haben
  • als Ausländer*innen, deren Heimatrecht keine diesem Gesetz vergleichbare Regelung kennt, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt oder eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzt und sich dauerhaft rechtmäßig im Inland aufhält.
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Mein Background

Ich gebe seit vielen Jahren als Referent Fortbildungen zu sexueller und geschlechtlicher Identität – in den letzten Jahren  u.a. für die Fachstelle Queere Bildung, die Freie Universität Berlin und die Humbold Universität Berlin. Insbesondern im Bereich Transidentität verfüge ich über weitreichendes Wissen. Auf der Seite der Bundeszentrale Politische Bildung ist ein online Dossier von mir zur Situation von Trans*Kindern und Jugendlichen veröffentlicht (link).

Menschen, die von Ausgrenzungen und Pathologisierungen betroffen sind, haben dadurch oft zusätzlichen Stress und psychische Probleme. Innerhalb meiner psychotherapeutischen Arbeit möchte ich Menschen einen diskriminierungs-sensiblen Rahmen anbieten, um an individuellen Themen zu arbeiten. LSBT*I*Q+ welcome!

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